
Laienreanimation ab Klasse 7: Neue Verpflichtung für Schulen in NRW – Wir bereiten Ihre Lehrkräfte vor
Was sich ab dem Schuljahr 2026/27 ändert
Jeder Herzstillstand zählt in Sekunden. Wer in den ersten Minuten richtig reagiert, kann Leben retten – ganz ohne medizinische Vorausbildung. Genau hier setzt Nordrhein-Westfalen an: Mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 1. Dezember 2025 wird die Ausbildung in Laienreanimation ab dem Schuljahr 2026/27 verpflichtend an allen allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I eingeführt (BASS 18-24 Nr. 1.3).
Das bedeutet konkret: Jede Schülerin und jeder Schüler soll mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung im Umfang von 90 Minuten erhalten. Vorgesehen ist eine Doppelstunde nach dem anerkannten Konzept „Prüfen – Rufen – Drücken" der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) (Schulministerium NRW). Die Inhalte umfassen:
• Grundverständnis von Kreislauf und Kreislaufstillstand
• Erkennen eines Kreislaufstillstands
• Aktivieren von Hilfe
• Strukturierte Alarmierung des Rettungsdienstes
• Verständnis und effektive Durchführung der Herzdruckmassage
Warum das Thema jetzt drängt
Der Runderlass ist am 1. August 2026 in Kraft getreten (BASS). Das bedeutet, dass Schulen jetzt in der Umsetzungsphase sind. Jede Schule entscheidet eigenständig, wie sie die Verpflichtung unter den jeweils vorliegenden Rahmenbedingungen in den Unterricht integriert – sei es im Fachunterricht, in Arbeitsgemeinschaften oder im Rahmen des Ganztagsangebots (Schulministerium NRW).
Das Land unterstützt die Schulen dabei: Reanimationsphantome werden gestellt, und über die Geschäftsstelle Reanimation bei der Bezirksregierung Köln sowie Fachberaterinnen und Fachberater vor Ort wird die Implementierung begleitet (Bezirksregierung Köln). Dennoch liegt die praktische Durchführung bei den Schulen selbst – und damit bei den Lehrkräften, die die Schülerinnen und Schüler unterrichten.
Die Lehrkraft als Schlüsselperson
Das Schulministerium empfiehlt, dass mindestens zwei Lehrkräfte pro Schule in Laienreanimation ausgebildet werden und das Wissen anschließend an Kolleginnen und Kollegen sowie an die Schülerschaft weitergeben (tagesschau.de). Das klingt einfach – bedeutet in der Praxis aber: Die Lehrkräfte müssen nicht nur die fachlichen Grundlagen der Reanimation beherrschen, sondern auch in der Lage sein, diese Inhalte didaktisch aufbereitet und altersgerecht an Jugendliche zwischen etwa 12 und 15 Jahren zu vermitteln.
Genau hier setzen wir mit unserem Ausbildungsangebot an.
Unser Angebot: Lehrerfortbildung Laienreanimation
Team Impuls bietet strukturierte Schulungen an, die Lehrkräfte gezielt auf die Umsetzung des Runderlasses vorbereiten. Unsere Fortbildung deckt zwei Ebenen ab:
Fachlich-praktische Ebene
• Sichere Beherrschung des Ablaufs „Prüfen – Rufen – Drücken"
• Praktische Übungen an Reanimationsphantomen
• Erkennen eines Kreislaufstillstands und richtige Alarmierung des Rettungsdienstes
• Korrekte Technik der Herzdruckmassage – Tiefe, Frequenz, Rhythmus
Didaktisch-methodische Ebene
• Wie vermittle ich die Inhalte altersgerecht an Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 9?
• Aufbau einer 90-minütigen Doppelstunde nach den Vorgaben des Erlasses
• Umgang mit typischen Schülerfragen und Unsicherheiten
• Praktische Tipps für den Übungsbetrieb im Klassenzimmer
So stellen wir sicher, dass die Lehrkräfte nicht nur selbst sicher in der Reanimation sind, sondern das Wissen auch wirksam an ihre Schülerinnen und Schüler weitergeben können.
Für wen die Fortbildung geeignet ist
Unser Angebot richtet sich an Lehrkräfte aller Schulformen der Sekundarstufe I – also Gymnasien, Gesamtschulen, Realschulen, Hauptschulen und Sekundarschulen. Auch Lehrkräfte an Förder- und Ersatzschulen, für die der Reanimationsunterricht empfohlen wird, sind bei uns willkommen. Die Fortbildung eignet sich sowohl für Lehrkräfte, die bereits als Ersthelfer an ihrer Schule fungieren, als auch für Kolleginnen und Kollegen, die bislang keine Berührungspunkte mit dem Thema hatten.
Praktische Details
• Dauer: Kompakte Fortbildung, die sich an den Vorgaben des Runderlasses orientiert
• Ort: Bei Ihnen vor Ort in der Schule oder in unseren Räumlichkeiten
• Gruppengröße: Angepasst an die Bedarfe Ihrer Schule
• Material: Wir arbeiten mit Reanimationsphantomen, die den Anforderungen des Schulunterrichts entsprechen
• Zertifikat: Jede teilnehmende Lehrkraft erhält eine Bestätigung über die absolvierte Fortbildung
Jetzt die Weichen stellen
Der Erlass ist in Kraft, die Schulen sind in der Umsetzung. Wer als Schule frühzeitig investiert, stellt sicher, dass die Schülerinnen und Schüler eine qualitativ hochwertige Ausbildung erhalten – und dass die Lehrkräfte die Aufgabe mit Sicherheit und Selbstbewusstsein angehen.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne, wie unsere Fortbildung am besten in die Planungen Ihrer Schule passt und welche Rahmenbedingungen für die Durchführung sinnvoll sind.
Kontakt:
Team Impuls
Fichtestr. 1a
42579 Heiligenhaus
Telefon: 02056 / 570031
E-Mail: info@teamimpuls.de
Web: teamimpuls.de
Quellen: BASS 18-24 Nr. 1.3 – Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 1. Dezember 2025; Schulministerium NRW: Schülerinnen und Schüler werden Lebensretter; Bezirksregierung Köln: Geschäftsstelle Reanimation; tagesschau.de: Wiederbelebung wird in der Schule unterrichtet